Für den Bereich der Bürgerbeteiligung ist in europarechtlicher Hinsicht die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme maßgeblich. Die darin enthaltenen Grundsätze wurden in Österreich in verschiedene Einzelgesetzte, wie z. B. dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, dem Imissionsschutzgesetz-Luft oder dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eingearbeitet.

Richtlinie

IG-L (172,65-KB-PDF)

Wr. AWG

UVP-G

 

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION