Das sichere und komfortable Abstellen von Fahrrädern trägt wesentlich zur Nutzung des Fahrrades als innerstädtisches Verkehrsmittel bei. Deshalb sollen an den Zielen und Quellen der Fahrt sichere Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Daher bietet die Stadt Wien eine Förderung für Fahrradabstellanlagen auf privaten Flächen (zum Beispiel im Innenhof von Wohnhausanlagen) an.

Gefördert wird grundsätzlich jede Art von Abstellanlage. Die Abstellanlage muss sich auf einer privaten Fläche befinden, den Bewohner/innen zugänglich sein und mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr, so muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden.

Um Fördergelder zu erhalten, müssen die fertig gebauten Anlagen den Kategorien A (Fahrradbox), B (Fahrradsteher) oder C (sonstige Abstellanlage) entsprechen und sind mit dem Untergrund zu verbinden (eingraben, einbohren, gedübelt und geschraubt). Überdachte Anlagen müssen auf mindestens drei Seiten (Dach und zwei Seitenflächen) einen Regenschutz gemäß den Bestimmungen der "RVS-Radverkehr 03.0213" aufweisen. Die Dachkonstruktion ist zugleich mit der Abstellanlage zu errichten und auf der Rechnung auszuweisen.

Ausmaß der Förderung

Gefördert wird pro errichtetem Fahrradabstellplatz der den genannten Voraussetzungen in den Ausführungskategorien A, B oder C entspricht. Die Auszahlung erfolgt als einmaliger Pauschalbetrag.

Kategorie A (Fahrradbox)

350 Euro pro Abstellplatz, maximal jedoch 50 Prozent der Nettoerrichtungskosten.

Kategorie B (Fahrradsteher)

70 Euro ohne Dach und 140 Euro mit Dach pro Abstellplatz. Die Auszahlung der Fördermittel dürfen die Nettoerrichtungskosten nicht übersteigen.

Kategorie C (Sonstige Abstellanlage)

20 Euro ohne Dach und 40 Euro mit Dach pro Abstellplatz. Die Auszahlung der Fördermittel dürfen die Nettoerrichtungskosten nicht übersteigen.

Mehr Informationen:

Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten 

Förderungsantrag zur Errichtung von Fahrradständern auf nicht öffentlichem Grund

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