Das Wort "Nano" leitet sich vom griechischen Wort "Nanos", der Zwerg, ab. Unter Nanomaterialien versteht man im Wesentlichen Materialien, deren Struktur mittels spezieller chemischer oder mechanischer Techniken im Bereich von 1 – 100 Nanometern (nm) gezielt beeinflusst wurde. Ein Nanometer ist ein Milliardstel Meter und verhält sich zu einem Meter wie der Durchmesser einer Haselnuss zu dem unseres Erdballs. Die exakte Definition der Nanotechnologie ist unter Expert/innen noch in Diskussion.

Bei Stoffen, die aus Partikeln unter 100 Nanometern bestehen, spielen Oberflächeneigenschaften gegenüber den Volumeneigenschaften der Materialien eine immer größere Rolle. Bekannte Stoffe, deren Struktur oder Partikelgröße auf Nanoebene gezielt beeinflusst wurde, weisen neue, überraschende Eigenschaften auf. So wird beispielsweise das reaktionsträge Edelmetall Gold in Form von Nanopartikeln plötzlich reaktiv und beschleunigt diverse chemische Prozesse.

Nanotechnologie – Chancen und unbekannte Risiken

Die Nanotechnologie entwickelt Produkte für die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Dazu gehören Medikamente, Lebensmittelzusätze, Schmutz abweisende Oberflächenbeschichtungen, Computerchips, Photovoltaikmodule oder Desinfektionsmittel.

Insgesamt werden in die Innovationen durch die Nanotechnologie große wirtschaftliche und gesellschaftliche Hoffnungen gesetzt. Von mehreren Entwicklungen könnte auch die Umwelt profitieren, weil sie zur Ressourcenschonung beitragen (zum Beispiel Verzicht auf Reinigungschemikalien, weil Oberflächen eine Schmutz abweisende Beschichtung aufweisen). Während deshalb in die Entwicklung neuer Produkte viele Fördergelder fließen, wurde auf die Risiken dieser neuen Technologie und ihre seriöse Einschätzung bisher wenig geachtet.

Feststeht, dass einige Nanopartikel deutlich toxischer sind, als dieselbe chemische Verbindung in den üblichen Partikelgrößen. Nanopartikel sind sehr mobil und überwinden auch im menschlichen Organismus wichtige Schranken, wie die zwischen Blutkreislauf und Gehirngewebe. Werden sie eingeatmet, so können sie bis in die Lunge gelangen und dort Reizungen und entzündliche Reaktionen hervorrufen. Wie viele und welche Nanopartikel über den Darm aufgenommen werden, ist noch wenig untersucht, ebenso die Stabilität von Nanopartikeln im menschlichen Organismus.

Die Ausbreitungswege in Umweltmedien, und die möglichen Auswirkungen auf Ökosysteme sind ebenfalls großteils unbekannt. Zur Zeit werden erst genormte Methoden entwickelt, um Nanomaterialien in Produkten und Umweltmedien beziehungsweise ihre Risiken für Umwelt und Gesundheit nachzuweisen und  dabei zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen. Die üblichen Dosis-Wirkungsbeziehungen gelten bei Nanopartikeln häufig nicht.

Rechtliche Situation

Seit dem Inkrafttreten von REACH, der neuen Chemikalienverordung der EU, liegt die Verantwortung für die Sicherheit von Chemikalien - und damit auch von Nanomaterialien - bei den Herstellern. Nach einem von der EU-Kommission veröffentlichten Diskussionspapier über Nanomaterialien und REACH wurde klargestellt, dass die Produktion von Stoffen in NANOFORM im Rahmen von REACH bei der Registrierung und Notifizierung von Stoffen gesondert anzugeben ist. Dies gilt auch für Sicherheitsdatenblätter. Eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Nanomaterialien enthalten, besteht nicht und ist trotz entsprechender Forderungen durch NGO´s auch derzeit von EU-Seite nicht geplant.

Marktdurchdringung und fehlende Markttransparenz

Da keine Kennzeichnungspflicht besteht, gibt es keine exakten Angaben über die Anzahl von Nanoprodukten auf dem Markt. Laut einer Umfrage in Deutschland beschäftigen sich aktuell an die 600 Unternehmen mit der Entwicklung und Vermarktung von Nanoprodukten. Zumindest einige hundert Produkte werden schätzungsweise auf dem Markt bereits angeboten.

Forderungen der WUA

  • Eine sofortige, gesonderte Melde- und Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte, sowohl auf Sicherheitsdatenblättern von Einzelstoffen als auch auf marktfähigen, fertigen Produkten.
  • Eine verstärkte Risikoforschung zu Expositionspfaden und Auswirkungen von unterschiedlichen Nanoprodukten auf Umwelt und Gesundheit.
  • Eine rasche Standardisierung von Testmethoden zur Identifikation von Nanoprodukten und die Untersuchung etwaiger Risiken für Mensch und Umwelt.
  • Eine rasche Aufnahme des Themas Nanomaterialien in das Arbeitsschutzrecht, um eine erste verpflichtende Leitlinie für den Schutz von Arbeitnehmer/innen bei der Arbeit mit Nanomaterialien zu gewährleisten.
  • Eine Anpassung der Bestimmungen in der REACH-Verordnung, zur Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien bei deren Registrierung und Notifizierung (zum Beispiel Angabe der relativen Oberfläche, ...).
  • Die Aufnahme einer Deklarationspflicht von Nanomaterialien in die allgemeinen Angebotsbestimmungen der Stadt Wien. Dadurch können gezielt gesonderte Nachweise über die Unbedenklichkeit von Nanomaterialien in einem Produkt angefordert werden und es ist eine bewusste Entscheidung möglich, ob die Stadt Wien ein Produkt mit Nanozusätzen erwerben möchte oder nicht.

Weiterführende Informationen

 

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