Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 1.4.2005

Utl.: Umweltanwaltschaft: Zu hohe Grenzwerte und keine Überprüfung der Abgaswerte

Wien (RK). Aufgrund der zunehmend hohen Feinstaub-Belastungen und Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickoxide arbeiten die Länder - so auch Wien - intensiv an Maßnahmenplänen zur Sanierung der belasteten Gebiete. Einer der größten Verursacher der Staubbelastung ist nach wie vor der Verkehr. "Jedoch zeigt der aktuelle Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes, dass über 30 % der Partikelemissionen aus dem Verkehr sogenannte Off-Road Geräte verursachen", erläutert die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea Schnattinger. Das sind neben Traktoren vor allem spezielle Straßenfahrzeuge, wie Motorkarren und selbstfahrende Baumaschinen, die meist mit überdurchschnittlich großen Dieselmotoren betrieben werden.

In einem neuen Verordnungsentwurf des Bundes zu "Maßnahmen zur Bekämpfung der Emissionen von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte" verabsäumt es allerdings der Gesetzgeber die Bemühungen der Länder zur Reduzierung der gesundheitsgefährdenden Staubpartikel und Stickoxidemissionen wirkungsvoll zu unterstützen. "So ist es für die Umweltanwaltschaft nicht nachvollziehbar, dass diese neue Verordnung keinerlei regelmäßige Überprüfung - wie bei PKW und LKW - der ohnehin sehr hohen Abgas- Grenzwerte der mobilen Baumaschinen und Geräte vorschreibt", betont Dr. Schnattinger. Eine Absenkung der Grenzwerte, die weit über den erlaubten Werten für PKW- und LKW-Motoren liegen, ist ebenfalls nicht vorgesehen. "Dabei wäre eine drastische Absenkung dieser Emissionen durch nachrüstbare Partikelfilter technisch problemlos möglich, wie das Beispiel der Schweiz zeigt. Nach der Schweizer Baurichtlinie Luft müssen die Baufahrzeuge mit Partikelfiltern ausgerüstet und deren Emissionen regelmäßig kontrolliert werden", informiert DI Alfred Brezansky, Wiener Umweltanwaltschaft (WUA).

Die Wiener Umweltanwaltschaft fordert daher den Bund auf bei diesen speziellen Baumaschinen dringend eine Partikelfilterpflicht einzuführen. Auch bei den übrigen Dieselkraftfahrzeugen wäre eine gesetzliche Regelung bzw. Förderung zur Nachrüstung eines Partikelfilters vorzusehen. (Schluss) ru

 

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