Am Standort Bohunice ist zu den zwei aktiven und zwei abgeschalteten Reaktoren sowie einem havarierten Reaktor ein zusätzliches neues AKW geplant. Österreichische Institutionen, NGO und BürgerInnen können im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP( Espoo-Verfahren) dazu Stellung nehmen. Das Projekt geht auf die Energiestrategie der Slowakischen Republik zurück, in der sogar zwei neue Reaktoren geplant waren.
Zur gleichen Zeit gibt es am zweiten KKW-Standort der Slowakischen Republik, in Mochovce, neben den zwei in Betrieb befindlichen Reaktoren auch zwei seit Jahrzehnten in Bau befindliche Reaktoren der sowjetischen Type WWER 440/213. Die beiden sind seit mehreren Jahren kurz vor der Fertigstellung. Der derzeitige Eigentümer ENEL versucht aktuell diese beiden in Bau befindlichen Reaktoren - für welche Jahr für Jahr mehrere 100 Millionen Euro Baukosten anfallen - sowie seine sonstigen Beteiligungen an slowakischen KKW möglichst schnell zu verkaufen.
Die WUA hat in ihrer Eigenschaft als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) sowie eine Stellungnahme der Österreichischen UmweltanwältInnen (Steiermark, Wien, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Burgenland und Vorarlberg) initiiert und koordiniert, welche die wesentlichen Fehler und Kritikpunkte an der Dokumentation aufzeigen und die Slowakische Behörde zu einer negativen Beurteilung des Projektes auffordern.
Das Konsortium, welches den Neubau in Bohunice finanzieren und durchführen soll, besteht zur Hälfte aus dem tschechischen Energieunternehmen CEZ. Das ist jener Energiekonzern, der einen aufrechten UVP-Bescheid zum Ausbau des KKW Temelin sein Eigen nennt, allerdings aus Kostengründen auf den Neubau zweier Reaktoren an diesem Standort verzichtet und sich gleichzeitig, Gerüchten zur Folge, auch eine UVP-Genehmigung für die Errichtung neuer Reaktoren am Standort Dukovany bemühen will. Die zweite Hälfte gehört JAVYS, das ist die Slowakische Gesellschaft, welche für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und den Abbruch der abgeschalteten KKW der Slowakischen Republik zuständig ist. So auch für Bohunice V1, das anlässlich des EU-Beitritts aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden musste und Bohunice A1, dessen Ruine seit den, für den Reaktor und zwei Arbeiter, fatalen Unfällen (1976 und 1977) abgebaut wird.
Die Umweltverträglichkeitserklärung
Die Umweltverträglichkeitserklärung lässt viele grundlegende Fragen und im Besonderen Sicherheitsfragen außer Acht. Die Alternativenprüfung hinsichtlich Erneuerbarer Energieträger entfällt mit Hinweis auf die Slowakische Energiestrategie praktisch völlig. Die möglichen Reaktortypen werden zwar angeführt - alle am Markt verfügbaren - die UVP Dokumentation geht aber nicht weiter auf diese ein, sondern geht davon aus, dass der noch auszuwählende Reaktor die gesetzlichen Bestimmungen für die maximale Freisetzung von radioaktiven Stoffen in der Slowakei einhalten wird. Auch schwere Unfälle werden unzureichend untersucht, sodass im Interesse Österreichs selbstverständlich Aufklärung dazu verlangt werden muss. Die gleichen Reaktoren wurden im Übrigen auch unlängst für die UVP zum KKW Paks 2 herangezogen, die ungarischen Experten berechneten unter den gleichen Voraussetzungen, dass außerhalb der Anlage keine Beeinträchtigungen auftreten werden. Gemeinsam ist den beiden Berechnungen jedenfalls, dass sie um Größenordnungen unter jenen Werten liegen, die bei realen schweren Unfällen (Tschernobyl, Fukushima) tatsächlich aufgetreten sind.
Mehr Informationen:
Fachstellungnahme zur UVP Jaslovské Bohunice III der Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien (470-KB-PDF)
Stellungnahme zur UVP Jaslovské Bohunice III der Landesumweltanwaltschaften Steiermark, Wiens, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Burgenland und Vorarlberg (120-KB-PDF)