Im Zuge des zweiten Konsolidierungsprozesses zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplanes seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Klima gaben alle neun Umweltanwaltschaften eine gemeinsame Stellungnahme ab.
Die österreichischen Umweltanwaltschaften begrüßen darin grundsätzlich die Ziele des nationalen Wiederherstellungsplans, sehen im vorliegenden Entwurf jedoch erheblichen Verbesserungsbedarf: Kritisiert werden vor allem unkonkrete und unverbindliche Maßnahmen, der starke Fokus auf bereits bestehende Programme sowie die Ausrichtung des Entwurfs auf die wirtschaftlichen Interessen von Land- und Forstwirtschaft. Der bloße Erhalt des Status quo reicht aus Sicht der Umweltanwaltschaften Österreichs nicht aus, um der Wiederherstellungsverordnung der Europäischen Union zu entsprechen. Durch die Bearbeitung der in der Stellungnahme genannten Themen kann aus Sicht der Umweltanwaltschaften eine deutliche Verbesserung für die Renaturierung Österreichs erreicht werden. Diese hilft die heimische Natur zu erhalten und ermöglicht ein nachhaltiges Wirtschaften für zukünftige Generationen.
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Stellungnahme der Umweltanwaltschaften zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplanes
