Der vom Lebensministerium ausgearbeitete Entwurf zur Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG-Novelle 2010) dient vor allem der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Nach der von der Richtlinie vorgegebenen Abfallhierarchie ist der Abfallvermeidung ein Vorrang einzuräumen. Die Mitgliedstaaten müssen daher bis spätestens 2013 Abfallvermeidungsprogramme erstellen.

Eine wichtige und effektive Maßnahme der Abfallvermeidung ist die Förderung der Mehrweggetränkeverpackungen. Im Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 wurde bereits ein „Maßnahmenbündel Mehrwegverpackungen“ beschlossen – allerdings ohne Erfolg. Die letzten Erhebungen zeigen, dass der Mehrweganteil insgesamt von 50 % auf 20 %, bei Mineralwasser noch dramatischer von 90 % auf 15 % gesunken ist.

Die Umweltanwaltschaften der Österreichischen Bundesländer haben daher in ihrer gemeinsamen Stellungnahme verbindliche gesetzliche Ziele für Mehrwegquoten im AWG eingefordert. Das Nichteinhalten dieser Ziele muss dementsprechend sanktioniert werden. 

Mehr Informationen:

Stellungnahme der Österreichischen Umweltanwaltschaften zur AWG-Novelle 2010 (92-KB-PDF)

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