Mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger wenden sich gegen die Entmachtung der Umweltanwaltschaften
Angesichts des massiven drohenden Artenschwunds und des zunehmenden Nutzungsdrucks auf natürliche Lebensräume ist unverständlich, warum man die Umweltanwaltschaft als verlässliche und unparteiische Stimme für Natur und Umwelt in der laufenden Novellierung des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes schwächt.
Mehr als 10.000 Österreicherinnen und Österreicher haben die Petition „Die Natur braucht eine Stimme! Gegen die Entmachtung von Umweltanwaltschaften!“ unterzeichnet und sich so auch klar gegen die geplante Beschränkung der Parteienrechte der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft ausgesprochen!
Der in den Oberösterreichischen Landtag eingebrachte Entwurf wurde beim Uferschutz an Seen und Fließgewässern und bei der Zulassung von NGO´s in europarechtlichen Verfahren gegenüber dem Erstentwurf verbessert. Die Aufweichung des seit über 50 Jahren bestehenden grundsätzlichen Uferschutzes bleibt bedauerlicher Weise jedoch bestehen. Ohne die entsprechende Verordnung bleibt auch weiterhin unklar, aus welchen sensiblen Waldzonen sich der Naturschutz zukünftig beim Bau von Forststraßen zurückzieht.
Weniger Rechte für die Oberösterreichische Umweltanwaltschaft weiterhin geplant
Weiterhin sieht der Novellenentwurf den Entfall der Parteistellung der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft in Verfahren in Europaschutzgebieten und nach dem Artenschutz vor. Diese Einschränkung ist weder rechtlich zwingend noch fachlich nachvollziehbar. Nicht nur die Umweltanwaltschaften Österreichs, sondern auch bundesweit und regional aktive NGO´s, sogar das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus haben sich gegen diese Verschlechterung im Oberösterreichischen Naturschutzverfahren ausgesprochen.
Wie das Beispiel Niederösterreich zeigt, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, die Mitwirkung der Umweltanwaltschaft und der NGO´s auf Basis der Aarhus-Konvention bei europarechtlichen Verfahren gegeneinander auszuspielen. Im Gegenteil die beiden Rollen ergänzen einander und leisten gemeinsame Arbeit für Natur- und Artenschutz.
Noch besteht die Möglichkeit die eingebrachte Novelle 2019 zum Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetz im Rahmen der parlamentarischen Beratungen abzuändern. Die Umweltanwaltschaften Österreichs appellieren daher an die Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags die 10.000 besorgten Stimmen nicht zu ignorieren und die Parteistellung der Umweltanwaltschaft in Europa- und Artenschutzrechtsverfahren beizubehalten!