Die Österreichischen Landesumweltanwaltschaften begrüßen Verbesserungen hinsichtlich der Erfordernisse des Klimaschutzes und der Reduktion des Bodenverbrauchs. Der Entwurf verabsäumt jedoch eine ausgewogene Abwägung zwischen Energiewende einerseits und Naturschutz sowie Schutz der Biodiversität andererseits. Aus Sicht der Landesumweltanwaltschaften sollten daher einige Bestimmungen wie die Bevorzugung der Windkraftanlagen, die überschießenden Präklusionsbestimmungen, der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden und die
Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Verlagerung in nachfolgende Verfahren dringend überarbeitet werden.