Position und Kritikpunkte der Wiener Umweltanwaltschaft
Position
Das KKW Beznau ist für die Stadt Wien aufgrund seiner Entfernung von untergeordneter Sicherheitsrelevanz. Bei einem schweren Unfall mit hoher Freisetzung an Radioaktivität wäre innerhalb Österreichs wahrscheinlich nicht mit Evakuierungsmaßnahmen zu rechnen. Für die verbleibende Laufzeit bis zur Stilllegung (bisher noch offen), muss ein sicherer Betrieb mit entsprechenden Investitionen und Erneuerungen gewährleistet werden. Der außerordentlich hohe Energiebedarf der Schweiz, als Resultat eines konsumorientierten Lebensstandards – wie in Europa allgemein üblich - muss mit den Risiken und Folgekosten der Energiebereitstellung insgesamt mit Bedacht abgewogen werden. Zahlreiche materialwissenschaftliche Aspekte sprechen gegen einen Betrieb der schweizerischen KKWs von bis zu 60 Jahren, daran kann auch die Schweizer Wertarbeit nichts ändern.
Kritikpunkte
Trotz systematischer Kontrollen und Modernisierungen kommen wesentliche Komponenten der Anlage in die Jahre. Selbst bei ehemals hoher Design- und Fertigungsqualität ist die Lebenszeit, beispielsweise durch die Versprödung der Reaktordruckbehälter, begrenzt. Gegenwärtig wird auch in der Schweiz über die Zukunft der Energieversorgung und den Stellenwert der Kernenergie diskutiert. Auch in der Schweiz findet, wenngleich in viel geringerem Ausmaß als etwa in Österreich oder Deutschland, eine Polarisierung zum Thema Kernenergie statt. Einerseits regt sich Widerstand gegen die Weiternutzung, Betriebzeitverlängerung oder mögliche Neuerrichtung, besonders im Zusammenhang mit der Suche nach einem Endlager für abgebrannte Brennelemente. Andererseits steht die öffentliche Diskussion auch stark im Zeichen weltweit steigender Energiepreise, unsicherer Versorgungslage von fossilen Quellen, den notwendigen Einsparungen von CO2-Emsssionen auf Grundlage des Kyoto Protokolls und den nach wie vor steigenden Stromkonsum der Schweizer. Die Schweiz hat mehrheitlich zugunsten einer Betriebszeitverlängerung der KKW entschieden. Ob es zur Errichtung neuer Anlagen kommen wird, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen einer fakultativen (eine durch Volksbegehren ausgelöste) Volksabstimmung entschieden werden. Das KKW Beznau verfügt über eine zeitlich unbegrenzte Betriebserlaubnis, solange die Sicherheitsstandards erfüllt werden. Das darf aber über das physikalische Alter der Anlage und die damit verbundenen Sicherheitsbedenken nicht hinwegtäuschen.