Österreichs Umweltanwält/innen gegen neue Verordnung
Die vom Verkehrsministerium (BMVIT) ausgearbeitete Luftverkehr-Immissionsverordnung (LuIV) soll erstmals in Österreich verbindliche Schwellenwerte für den Luftverkehr festlegen.
Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte Österreichs haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme (174-KB-PDF) vor allem die hohen Tageswerte von 62 beziehungsweise 60 dB bemängelt. Überdies sind Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind gänzlich vom Schutz ausgenommen. Aus Sicht der Umweltanwält/innen ist der vorliegende Entwurf allenfalls eine Diskussionsgrundlage und sollte in dieser Form keinesfalls beschlossen werden. Das Umweltbundesamt und das Lebensministerium (BMLFUW) haben sich ähnlich kritisch zum Entwurf geäußert.
Mehr Informationen:
Ausführliche Stellungnahme der Umweltanwält/innen (174-KB-PDF)
Umwelbundesamt (132-KB-PDF)