Alle Jahre wieder kommt nicht nur Weihnachten, sondern eine Woche später auch der Jahreswechsel. Während sich die einen auf die Silvesterparty freuen, bereiten sich die anderen auf eine schlechte Nacht vor. Gerade kleine Kinder, Wild- und Haustiere leiden unter den Silvesterfeuerwerken. Bis spät in die Nacht wird die Stille von lauten Explosionen zerrissen. In letzter Zeit sind diese Ereignisse leider nicht mehr auf diese eine Nacht beschränkt. Bereits vor Weihnachten hört man vermehrt Kracher und die letzten Vorräte werden dann noch im neuen Jahr verschossen. Die Lärmproblematik ist aber nicht der einzige Nebeneffekt des silvesterlichen Treibens. Durch den massiven Einsatz von Feuerwerkskörpern wird auch die in den Wintermonaten ohnedies belastete Luftqualität weiter verschlechtert.
Lärm
Lärm ist der auffälligste Nebeneffekt von Feuerwerken. Dass der Lärm ein Problem darstellt, ist seit längerem in das Bewusstsein und in die öffentliche Diskussion eingegangen. Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kleine Kinder und Tiere besonders leiden.
Luft
Feuerwerkskörper basieren auf der Verbrennung von Schwarzpulver und diversen Zusatzstoffen. Dabei ist die Verbrennung relativ unvollständig und verursacht daher die Entstehung einer Vielzahl von Luftschadstoffen. Insbesonders werden auch große Mengen an Feinstaub freigesetzt. Feinstaub ist gerade in der Stadt und da im Winter ein ernstes Problem. In Wien ist die Luftsituation zwar für eine Stadt gut, beim Feinstaub kommt es an einigen Messstellen zur Überschreitung des Kurzzeitgrenzwertes von 50 µg/m3. Im Vergleich dazu werden in der Silvesternacht an besonders betroffenen Orten kurzzeitige Spitzenbelastungen bis zu 1000 µg/m3 gemessen. Für dieses Problem sind fast ausschließlich Feuerwerkskörper verantwortlich, die am Boden gezündet werden. Also vor allem die sogenannte Kracher aber auch am Boden abbrennende Feuerwerke.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern ab der Klasse II im Ortsgebiet verboten. Erlaubt ist also nur die Verwendung von sogenannten Feuerwerksscherzartikel und Feuerwerksspielwaren (Klasse I) (Pyrotechnikgesetz 1974 i.d.g.F).
Feuerwerkskörper die Lichteffekte in der Höhe erzeugen schneiden aus Sicht des Umweltschutzes besser ab, als bodennahe Knallkörper, Bengalische Lichter usw.
Alle großen Feuerwerke gehören schon auf Grund ihrer Gefährlichkeit und der dadurch notwendigen Fachkenntnis jedenfalls in die Hände von Fachleuten!