Grenzwerte für den Mobilfunk müssen nach dem Vorsorgeprinzip festgelegt werden
Am 13. Februar 2007 haben Vertreterinnen und Vertreter der Landesumweltanwaltschaften Österreichs und der Umweltmediziner DI Dr. med. Hans-Peter Hutter im Rahmen einer Medienkonferenz aktuelle Studien und Positionspapiere zum Thema Mobilfunk präsentiert. Die Studien belegen klar die biologische Wirkung durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks auf den Menschen auch unterhalb der derzeitigen EU-Richtwerte. Eine umfassende gesundheitliche Bewertung dieser biologischen Effekte steht auf Grund des derzeit noch fehlenden Verständnisses der Wirkungsmechanismen allerdings aus.
Untersuchungen zu Exposition durch Mobiltelefone weisen auf ein erhöhtes Risiko von bestimmten Hirntumoren hin. Diese Daten können zwar nicht auf die Strahlungssituation rund um Mobilfunkbasisstationen übertragen werden, da deren Immissionen meistens wesentlich niedriger, aber dafür andauernd und langfristig sind. Es liegen jedoch auch hier Hinweise für Zusammenhänge zwischen der Exposition in der Nähe von Basisstationen und Befindlichkeitsbeeinträchtigungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit vor. "Von einer Entwarnung hinsichtlich möglicher Gefahren durch den Mobilfunk ist man daher weiter entfernt als je zuvor", ist DI Dr. med. Hans-Peter Hutter überzeugt.
"Auf Grund dieser äußerst unbefriedigenden Situation sind die Umweltanwaltschaften der Ansicht, dass das Vorsorgeprinzip beim weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes unbedingt beachtet werden muss", schließt die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea Schnattinger an.
Forderungen der Umweltanwältinnen und Umweltanwälte
Die Österreichischen Umweltanwaltschaften erheben daher auf Basis eines Gutachtens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien und einer Empfehlung des obersten Sanitätsrats die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung nach dem Vorsorgeprinzip. Ziel ist, die Exposition für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
- Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung sollten Grenzwerte für die Immissionen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern festgelegt werden. Diese sollen sich an den Empfehlungen des obersten Sanitätsrates und kritischer medizinischer Expertinnen und Experten orientieren. Darüber hinaus sollen die Werte der neuen ÖNORM E 8850 (derzeit noch Vornorm), die die hohen Richtwerte der ICNIRP beziehungsweise EU-Ratsempfehlung übernommen hat, aus der Sicht eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes deutlich abgesenkt werden.
- Bei "unfreiwilligen" Belastungen, wie bei der Einwirkung von Feldern aus Basisstationen, müssen Anrainerinnen und Anrainer bestmöglich informiert und eingebunden werden.
- Eine Möglichkeit, die Einhaltung von Grenzwerten unabhängig zu kontrollieren sowie die Forschung zu intensivieren muss geschaffen werden.
- Auf Grund der hohen Dichte bereits bestehender Sendeanlagen sollte auch eine gesetzliche Möglichkeit bestehen, im Falle gesundheitlich bedenklicher Immissionen, Sanierungsmaßnahmen vorzuschreiben.
- Handyhersteller sollten gesetzlich verpflichtet werden, nach einem vereinheitlichten Messverfahren die jeweiligen SAR-Werte anzugeben. Diese "Spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert)" gibt die Strahlungsleistung an, die vom Körpergewebe (insbesondere dem Kopf) während des Mobiltelefonierens aufgenommen wird. Damit wäre es den Konsumentinnen und Konsumenten möglich, strahlungsarme Handys zu wählen.
Positionspapier der UmweltanwältInnen Österreichs (161 KB-PDF)