Maßnahmenkatalog nach Immissionsschutzgesetz – Luft
Begriff | Definition |
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Maßnahmenkatalog nach Immissionsschutzgesetz – Luft |
IG-L
Zur Erreichung der Ziele des IG-L hat der Landeshauptmann mit Verordnung einen Maßnahmenkatalog zu erlassen, welcher der Festlegung des Sanierungsgebietes, der Anordnung von Maßnahmen, die im Sanierungsgebiet umzusetzen sind sowie der Festsetzung der Fristen zur Umsetzung der Maßnahmen dient. |