Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Sorgsamer Umgang mit dem Handy 
Minimieren Sie für sich und besonders für Ihre Kinder die Strahlungsbelastung durch das Handytelefonieren! Kleinkinder sind durch ihren geringeren Kopfumfang der Handystrahlung besonders ausgesetzt. Unter www.handywerte.de/ können sie sich über die Strahlungswerte der auf dem Markt befindlichen Handys informieren und sich so für strahlungsarme Handys entscheiden.

Nachbarrecht

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Begriff Definition
Nachbarrecht
Das Nachbarrecht soll ganz allgemein für einen billigen und angemessenen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen und Rechten der unmittelbar oder mittelbar nebeneinander lebenden GrundeigentümerInnen und Nutzungsberechtigten sorgen. Kraft des Eigentumsrechts oder eines daraus abgeleiteten Benützungsrechts kann der Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte das Grundstück nach eigenem Gutdünken so bepflanzen, wie er es für richtig und zweckmäßig hält. Im Verhältnis zum Nachbarn wird dabei seinem Anliegen, sich durch die Bepflanzung der Grundstücksgrenze vor störenden oder lästigen Einblicken zu schützen, besondere Bedeutung zukommen. Andererseits darf ein Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigter ganz allgemein seine Rechte nicht unter Missachtung der Rechte und Interessen anderer ausüben. Das Ziel, ein möglichst friedliches und gedeihliches Zusammenleben der Nachbarn zu sichern, setzt damit gewisse Beschränkungen der Eigentumsrechte und der daraus abgeleiteten Berechtigungen voraus.

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