NGO
Begriff | Definition |
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NGO |
Non Governmental Organisations – Nichtregierungsorganisationen
Umweltorganisationen, die als vorrangigen Zweck den Schutz der Umwelt haben, gemeinnützige Ziele verfolgen und mindestens 3 Jahre Bestand haben, können auf Antrag vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft per Bescheid anerkannt werden. Eine anerkannte Umweltorganisation hat im UVP-Verfahren Parteistellung und ist berechtigt die Einhaltung von Umweltvorschriften im Verfahren geltend zu machen sowie Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. |