IG-L
Begriff | Definition |
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IG-L |
Immissionsschutzgesetz - Luft
Ziele des Gesetzes sind der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen und die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen. |