Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Sorgsamer Umgang mit dem Handy 
Minimieren Sie für sich und besonders für Ihre Kinder die Strahlungsbelastung durch das Handytelefonieren! Kleinkinder sind durch ihren geringeren Kopfumfang der Handystrahlung besonders ausgesetzt. Unter www.handywerte.de/ können sie sich über die Strahlungswerte der auf dem Markt befindlichen Handys informieren und sich so für strahlungsarme Handys entscheiden.

§ 28 NschG

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Begriff Definition
§ 28 NschG
Naturdenkmäler
Naturgebilde, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen ihrer Eigenart, Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftsgestalt verleihen, oder wegen ihrer besonderen Funktion für den Landschaftshaushalt erhaltungswürdig sind, können durch Bescheid der Naturschutzbehörde mit der zur Erhaltung des Naturgebildes notwendigen oder sein Erscheinungsbild mitbestimmenden Umgebung zum Naturdenkmal erklärt werden.
Zum Naturdenkmal können insbesondere Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, Standorte seltener Tier- oder Pflanzenarten, Tier- oder Pflanzengemeinschaften, Quellen, sonstige Oberflächengewässer, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Erscheinungsformen erklärt werden.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION