Immer wieder passiert es, dass sich im Kühlschrank schon längere Zeit Lebensmittel, wie etwa Milch, Joghurt oder verpackte Wurst befinden, die nicht konsumiert worden sind. Ein Blick auf die Verkaufspackung verrät, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) des Joghurts bereits seit fünf Tagen und das Verbrauchsdatum des Faschierten bereits seit zwei Tagen abgelaufen ist.
Bei der Milch zeigt das Mindesthaltbarkeitsdatum, dass diese noch einen Tag haltbar ist. Ein weiterer Blick in den Vorratsschrank zeigt, dass die Nudel- und Reispackungen seit einem Monat abgelaufen sind. Sind solche Lebensmittel noch genießbar und unbedenklich? Müssen diese Lebensmittel sofort entsorgt werden? Was sagen das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum aus? Diese Fragen werden oft gestellt und viele sind unsicher, was hinter dem Begriff Mindesthaltbarkeitsdatum steckt.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, sowie durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) geregelt.
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich um eine Information für die Konsument*innen, um ihre Kaufentscheidung und Vorratshaltung im Haushalt zu unterstützen. Es bezeichnet einen Zeitpunkt, bis zu dem die ungeöffneten Lebensmittel unter der entsprechenden bzw. erforderlichen Lagerung ihre spezifischen Eigenschaften, wie Geschmack, Farbe, Geruch, Nährwert und Konsistenz behalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein Lebensmittel nicht automatisch verdorben, sondern es kann weiterhin noch in Ordnung und genießbar sein. Es ist eine Herstellergarantie, innerhalb welcher richtig gelagerte Lebensmittel ihre spezifischen Eigenschaften behalten. Diese Garantie wird von den Lebensmittelherstellern selbst festgelegt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum kann je nach Haltbarkeitsdauer ein unterschiedliches Datumsformat bzw. eine unterschiedliche Formulierung aufweisen. Es muss wie folgt angegeben werden: „mindestens haltbar bis", wenn der Tag angegeben wird und „mindestens haltbar bis Ende", wenn Monat oder Jahr angegeben werden.
In Bezug auf die Länge der Haltbarkeit eines Lebensmittels sollte die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums folgend angegeben werden: Bei einer Haltbarkeit von weniger als drei Monaten muss der Tag und das Monat angegeben werden (z. B. 11.10. oder 11.10.25). Diese Kennzeichnung betrifft z. B. Milchprodukte. Bei einer Haltbarkeit zwischen drei und 18 Monaten müssen Monat und Jahr angegeben werden (z. B. 10/2025). Diese Kennzeichnung betrifft beispielsweise Nudeln, Mehl, Öle. Bei Produkten mit einer Haltbarkeit von mehr als 18 Monaten, wie etwa Konserven, ist das Jahr anzugeben, in dem die Haltbarkeit abläuft (z. B. 2025). Wenn bestimmte Lagerungsbedingungen notwendig sind, um die Produkthaltbarkeit zu gewährleisten, dann müssen diesbezügliche Hinweise, wie z. B. die Kühltemperatur, in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum abgebildet werden, beispielsweise „kühl und trocken lagern. Mindestens haltbar bis“ oder „vor Wärme und Feuchtigkeit schützen. Mindestens haltbar bis.”
Bei einigen Lebensmitteln, wie z.B. Zucker, frischem Obst und Gemüse, Wein und Speisesalz ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum nicht erforderlich.
Verbrauchsdatum
Auch das Verbrauchsdatum wird durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung bzw. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt.
Das Verbrauchsdatum ist bei sehr leicht mikrobiell verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine direkte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums anzugeben. Es ist mit den Worten „zu verbrauchen bis“ anzugeben (z. B. zu verbrauchen bis 12.10.25). Bei Produkten mit einem Verbrauchsdatum handelt es sich um Lebensmittel mit begrenzter Lagerfähigkeit bzw. um schnell verderbliche Lebensmittel, wie etwa Frischfleisch, Faschiertes, Fisch oder rohe Milch. Derartige Lebensmittel sollten spätestens am letzten Tag des Verbrauchsdatums verzehrt werden und die angegebenen Lagerungsbedingungen, wie etwa Kühltemperaturen, müssen unbedingt eingehalten werden.
Das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet kein Ende
Aufgrund der Annahme, dass Produkte nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr genießbar sind, landen zu viele einwandfreie Nahrungsmittel in der Abfalltonne. In den österreichischen Haushalten werden pro Jahr 157.000 Tonnen an verpackten und unverpackten, genießbaren Lebensmittel und Speisereste in den Restmüll geworfen. Das entspricht einer Lebensmittelmenge, welche von ca. einer halben Million Personen pro Jahr zu Hause konsumiert wird!
Wichtig ist zu wissen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum und Wegwerfdatum ist und Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht automatisch verdorben und ungenießbar sind. Die meisten Lebensmittel sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch länger genießbar - unter der Voraussetzung, dass die verpackten Lebensmittel richtig aufbewahrt worden sind und die Verpackung keine Beschädigungen aufweist. Hier gilt die Prämisse „schauen, riechen und schmecken“ und den eigenen Sinnen vertrauen! Bei untypischem Aussehen, wie z. B. bei Schimmelbefall, bei untypischem Geruch oder Geschmack oder ungewöhnlicher Konsistenz sollte das Produkt entsorgt werden.
Lang haltbare Produkte, wie Reis, Mehl, Haferflocken, Linsen, Gerste, Marmeladen und Nudeln können bei sachgemäßer Lagerung noch lange nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums konsumiert werden. Auch Milchprodukte, wie Joghurt und Käse, sind nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bei richtiger Kühlung noch einige Zeit genießbar. Honig ist ein sehr lange haltbares Lebensmittel, bei richtiger Lagerung verdirbt dieser praktisch kaum. Die richtige Lagerung bzw. Aufbewahrung ist entscheidend und essenziell für die Haltbarkeit der Lebensmittel.
Ein wichtiger Beitrag dabei ist, Lebensmittel als kostbares Gut wertzuschätzen und beispielsweise nur das zu kaufen, was wirklich benötigt wird. Ein sorgsamer Umgang mit Lebensmitteln beginnt bei jedem/jeder Einzelnen!
Weitere Informationen
- Die Umweltberatung: „Mindestens haltbar bis"
- Lebensmittelverschwendung in österreichischen Haushalten
- Foodsharing
- MA 22 – Umweltschutz und Ökosoziales Forum Wien: „Das is(s)t es mir wert“, Leitfaden zur Lebensmittel-Weitergabe
- Natürlich weniger Mist – „Das Mindesthaltbarkeitsdatum“
- Wiener Umweltanwaltschaft: Lebensmittelabfälle – Was sind Lebensmittelabfälle?
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© Fotos: Dula Feichter