Glossar zum Thema
Begriff | Definition |
---|---|
Espoo- Konvention |
Die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) wurde am 25. Februar 1991 in Espoo (Helsinki, Finnland) unterzeichnet. Die Konvention trat am 10.09.1997 in Kraft. Diese regelt die Beteiligung betroffener Staaten an UVP-Verfahren in anderen Staaten, wenn bei bestimmten geplanten Projekten mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen (Emissionen) zu rechnen ist. Die Beteiligung der betroffenen Staaten besteht in Benachrichtigungen, Dokumentationen und Konsultationen.
Österreich ratifizierte die Espoo-Konvention im Juli 1994, mit BGBl. III Nr. 201/1997 erfolgte die Kundmachung. Die Konvention wurde durch das UVP-G 2000, BGBl. I 2000/89 (§ 10 – Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen) umgesetzt. Auch die Europäische Union ratifizierte die Espoo-Konvention. |
EuGH | Europäischer Gerichtshof |