Schutz astronomischer Einrichtungen
Erste Regelungen der Außenbeleuchtung dienten dem Schutz astronomischer Einrichtungen, bereits 1958 traten die „Outdoor Lighting Restrictions“ in Flagstaff/Arizona in den USA in Kraft. Weitere Beispiele sind die “Lighting Ordinance of Bisei-Town for preserving the night sky” (Bisei-Town/Japan, 1989), „The Sky Law“ zum Schutz Astronomischer Observatorien (Kanarische Inseln/Spanien, 1992) und die „Norma Luminica“ zur Verhinderung von Lichtverschmutzung in astronomisch sensiblen Regionen (Chile 1999).
Umwelt- und Energieaspekte
Im Jahr 2000 wurde in der Lombardei (Italien) ein Lichtverschmutzungsgesetz verabschiedet, das vor allem Umwelt- und Energieaspekte beinhaltete. 2001 folgte Katalonien (Spanien) und 2002 Tschechien mit Gesetzen zur Regelung der Außenbeleuchtung. In Italien bestehen mittlerweile für die meisten Regionen effektive Gesetze zur Eindämmung des Lichtsmogs.
Slowenisches Lichtverschmutzungsgesetz
Die umfassendsten Bestimmungen enthält das Slowenische Lichtverschmutzungsgesetz. Zum Schutz der Natur vor schädlicher Wirkung der Lichtverschmutzung, zum Schutz der Wohnräume vor störender Außenbeleuchtung, zum Schutz der Bevölkerung vor Blendung, zum Schutz der astronomischen Beobachtungen vor der Himmelsaufhellung und zur Minderung des Stromverbrauches, der die Lichtverschmutzung verursachenden Lichtquellen, wurde in Slowenien 2007 ein Gesetz gegen die Lichtverschmutzung erlassen. Es enthält unter anderem Zielwerte für den Jahresstromverbrauch von Leuchten, Grenzwerte des E-Anschlusswertes der Beleuchtung von Industrie- und Gewerbeflächen, Fassaden, Kulturdenkmälern und Werbeobjekten, Grenzwerte der Beleuchtungsstärke und Bedingungen der Beleuchtung für Kulturdenkmäler, Grenzwerte für die Beleuchtungsstärke geschützter Räume in Gebäuden durch Außenbeleuchtungen und ein Verbot von Skybeamern.
Die Übersetzung stützt sich auf das Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 81/07 vom 7.9.2007, eingearbeitet sind die "Berichtigungen und Ergänzungen der Verordnung über die Grenzwerte der Lichtverschmutzung der Umwelt" vom 28. November 2007.
Energiesparverordnung in Frankreich
Aufgrund einer neuen Energiesparverordnung bleibt in Frankreichs Geschäften seit 1. Juli 2013 nachts das Licht aus. Zwischen ein Uhr nachts und sechs Uhr morgens dürfen Schaufenster und Fassaden nicht mehr beleuchtet werden. Das nächtliche Beleuchtungsverbot für Geschäfte und Unternehmen soll Strom in einer Menge einsparen, mit der jährlich 260.000 Haushalte versorgt werden können.