Bundesverwaltungsgericht
Begriff | Definition |
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Bundesverwaltungsgericht | Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit Ausnahme des Finanzrechts (zuständig ist das Bundesfinanzgericht). Im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren ist das Bundesverwaltungsgericht zusätzlich auch für Beschwerden gegen Entscheidungen der Landesregierung zuständig. Es entscheidet durch weisungsfreie und unabhängige Richterinnen und Richter. |